Grundgesetzliches: Gleichberechtigung
Grundgesetzliches: Gleichberechtigung
About the event
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Sein zweiter Satz, der den Staat verpflichtet, bestehende Nachteile aktiv abzubauen, wurde erst 1994 ergänzt. Dass der Grundsatz überhaupt im Text steht, verdankt er einer kleinen Gruppe von Frauen im Parlamentarischen Rat. Die SPD-Politikerin und Juristin Elisabeth Selbert gehörte dazu und setzte sich gemeinsam mit Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel gegen den Widerstand der männlichen Mehrheit durch.
Im Januar 1949 wurde der Artikel beschlossen, am 23. Mai 1949 trat er in Kraft. Bis heute ist er ein Bezugspunkt für Debatten über Gleichstellung im Alltag, im Beruf und im Recht.
Ein Gespräch über Recht und Wirklichkeit
Die Historikerin und Autorin Heike Specht spricht mit dem Staatsrechtler Alexander Thiele über die rechtliche Gleichheit von Männern und Frauen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das in Satz 2 formulierte Staatsziel umgesetzt wird und warum der Weg von der Verfassung zur gelebten Praxis so lang ist.
Der Abend eignet sich für alle, die die Entstehung des Grundgesetzes besser verstehen möchten oder wissen wollen, was die Verfassung heute für Gleichstellung leisten kann. Die Veranstaltung beginnt am 18. November um 19:30 Uhr in der Urania Berlin. Der Eintritt kostet ab 8 Euro, Tickets gibt es über das Reservierungssystem der Urania.